Stolperfalle KUG
Entlassungswelle & Nachzahlungen drohen!
- eine weiterführende Verlängerung der Übernahme der Sozialbeiträge über den 30.06.2021 hinaus
- Abschaffung des Progressionsvorbehaltes für das Kurzarbeitergeld, Mitarbeiter in Kurzarbeit dürfen nicht zusätzlich durch Steuernachzahlungen belastet werden
Die Mitarbeiter befinden sich teilweise seit einem ganzen Jahr in Kurzarbeit. So lange ist nahezu keine Branche durchgehend von Kurzarbeit betroffen.
Die MitarbeiterInnen sind mit erheblichen finanziellen Einbußen durch das KUG belastet.
Werden die obigen Punkte nicht zumindest für den Zeitraum der Pandemie angepasst, wird es dazu führen, dass Arbeitgeber vermehrt gezwungen sind, ihre Mitarbeiter nach dem 01.07.21 kündigen zu müssen. Viele Betriebe werden auch den 1/2 Sozialbeitrag finanziell nicht stemmen können. Hier besteht die Gefahr der steigenden Arbeitslosigkeit der MitarbeiterInnen (75% Frauenabteil) in der Reisebranche. Eine Wiedereingliederung der MitarbeiterInnen in den Betrieb mit zusätzlichen Personalkosten wird sich die Mehrzahl der Betriebe nicht leisten können.
Daher rufen wir zur Unterstützung auf!